Erstellt am 08.01.2006 um 10:22 Uhr von Fayence
Hallo jojo,
die Sitzungen des Wahlvorstandes sind nicht umsonst "nicht öffentlich".
Informationen, welche für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl notwendig sind, sind zeitlich und inhaltlich per Gesetz definiert (Wahlausschreiben, Wahlvorschläge etc.).
Der WV ist nur einer Sache verpflichtet, nämlich der ordnungsgemässen Durchführung der Wahl. Dazu gehören mit Sicherheit weder ein Rechenschaftsbericht gegenüber dem BR und schon gar nicht gegenüber der GL.