Erstellt am 05.01.2006 um 06:54 Uhr von KHRM
Das Wahlverfahren istz gleich ob 1 oder 100 Mitglieder zu wählen sind. Auch die Durchführung ist gleich. Persönlichkeitswahl oder Listenwahl. Du kannst jedoch das vereinfachte Wahlverfahren anwenden da Ihr unter 50 Mitglieder seit. Bitte mit deiner Gewerkschaft in Verbindung setzen, die hilft Dir weiter und Du musst Sie einladen sofern 1 Mitarbeiter in der Gerwerkschaft ist. Gruss KHRM
Erstellt am 05.01.2006 um 11:11 Uhr von Homeland25
Die Antwort von KHRM stimmt nicht ganz: Das Wahlverfahren ist zwischen 5 und fünfzig wahlberechtigten AN gleich! und nicht wie KHRM schreibt! Es zählen also nicht die zu wählenden Mitglieder! sondern die Wählenden! § 14 a Betriebsverfassungsgesetz