Fristen Betriebsratswahl 2006 - kann die First für die Einreichnung von Wahlvorschlägen auch verlängert werden?
Fristen Betriebsratswahl 2006 Ab dem Tag, wo das Wahlausschreiben ausgehängt wird, beginnt eine 2 wöchige Einspruchsfrist zu den Wählerlisten. Gleichzeitig beginnt laut § 6(1)WO die zweiwöchige Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen. Ist das Korrekt ?? Wenn ja, ist das bindend oder kann man diese Frist verlängern ( Bsp.: 3-4 Wochen Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge ). Betriebsgröße 50 - 100 Personen. Wir machen nicht das vereinfachte Wahlverfahren. Gruß Rasky
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 15:15 Uhr
Hallöchen!
guck doch mal hier, da steht was zu den Fristen drin:
BetrVGDV1WO § 9 Nachfrist für Vorschlagslisten (1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird. (2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet.
LG rainbow
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