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Sitz für die Minderheit kann nicht besetzt werden - was tun?

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Stefan
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen!

in unserem betrieb (insg 48 AN, davon 13 Frauen) gibts drei betriebsräte, einer davon muß weiblich sein. die bisher amtierende dame will bei der nächsten wahl nicht dabei sein. eine andere weibliche interessentin gibts nicht. was kann man in diesem fall tun? den weiblichen platz männlich besetzen?

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Community-Antworten (3)

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Fayence

02.01.2006 um 15:39 Uhr

Kurz und knapp: Ja

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paula

02.01.2006 um 15:52 Uhr

Fayence hat es auf den Punkt gebracht! Hier der Fitting-Kommentar dazu. Hat das Geschlecht in der Minderheit, das nach dem neuen § 15 Abs. 2 ab einem 3-köpfigen BR in diesem entspr. seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, nicht genügend wählbare ArbN , die zur Übernahme des Amtes bereit sind, so sind die freien Plätze des Minderheiten- geschlechts mit gewählten ArbN des anderen Geschlechts zu besetzen(s. § 126 Nr. 5a; §15 Abs. 5 u. § 22 Abs. 4 Wahlordnung

S
Stefan

02.01.2006 um 15:58 Uhr

super, vielen dank für die raschen antworten!!

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