Sitz für die Minderheit kann nicht besetzt werden - was tun?
hallo zusammen!
in unserem betrieb (insg 48 AN, davon 13 Frauen) gibts drei betriebsräte, einer davon muß weiblich sein. die bisher amtierende dame will bei der nächsten wahl nicht dabei sein. eine andere weibliche interessentin gibts nicht. was kann man in diesem fall tun? den weiblichen platz männlich besetzen?
Community-Antworten (3)
02.01.2006 um 15:39 Uhr
Kurz und knapp: Ja
02.01.2006 um 15:52 Uhr
Fayence hat es auf den Punkt gebracht! Hier der Fitting-Kommentar dazu. Hat das Geschlecht in der Minderheit, das nach dem neuen § 15 Abs. 2 ab einem 3-köpfigen BR in diesem entspr. seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, nicht genügend wählbare ArbN , die zur Übernahme des Amtes bereit sind, so sind die freien Plätze des Minderheiten- geschlechts mit gewählten ArbN des anderen Geschlechts zu besetzen(s. § 126 Nr. 5a; §15 Abs. 5 u. § 22 Abs. 4 Wahlordnung
02.01.2006 um 15:58 Uhr
super, vielen dank für die raschen antworten!!
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