Durch Teilprivatisierung in unserem Betrieb sind vor zwei Jahren einige unserer Kollegen zu Leiharbeitern geworden, d.h. sie arbeiten jetzt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die neue, rechtlich eigenständige Firma, laufen aber noch über unser Lohn-/Personalbüro.
In der neuen Firma würden diese Kollegen ja aktives Wahlrecht haben und wären bei der Bestimmung der Sitze im BR anzurechnen.
Aber was ist mit unserer Firma?
Dürfen Sie auch noch bei uns angerechnet werden?
Haben Sie noch passives und aktives Wahlrecht?
Bei vorübergehendem Einsatz klar, aber wie ist das bei permanenter Überlassung?