Erstellt am 14.12.2005 um 20:11 Uhr von Ramses II
Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet über den Zugang von Vorschlagslisten Auskünfte zu erteilen.
Erstellt am 14.12.2005 um 21:29 Uhr von Heini
Selbstverständlich dürfen auch Mitglieder des Wahlvorstandes eigene Listen erstellen und dafür Stützunterschriften sammeln.
Der Wahlvorstand darf keine Auskunft über den Stand des laufenden Wahlverfahrens geben, und schon gar nicht AN in Listen oder sonstige Wahlunterlagen Einsicht gewähren.
Alles was die AN für die Wahl wissen müssen hat der Wahlvorstand auszuhängen. So werden auch die Listen entsprechend rechtzeitig ausgehangen.