Erstellt am 11.12.2005 um 21:02 Uhr von Ramses II
Dingo,
wenn die Mehrheiten ihre Rechte nicht nutzen, dann haben die Minderheiten das Sagen!
Selbstverständlich kann auch in einem "Männerbetrieb" ein BR nur aus Frauen gebildet werden (ebenso wie umgekehrt).
Erstellt am 12.12.2005 um 09:25 Uhr von Kathi
Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren).
Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen.
Erstellt am 12.12.2005 um 09:52 Uhr von Istegal
Wenn in einem Betrieb, deren Belegschaft aus 2/3 Männern besteht, kein Mann für den Betriebsrat kandidiert, kann in der Tat der BR nur aus Frauen bestehen (aber nur, wenn diese auch kandidieren).
Das erscheint irgendwie logisch. Wenn keine Männer kandidieren kann der BR nur dann aus Frauen bestehen, wenn diese kandidieren... Soll heissen: Wenn weder Frauen noch Männer kandidieren, dann gibt es keinen BR! Danke für diese erhellenden Worte.
Kandidieren Männer und Frauen, kommt der Minderheitenschutz zum Tragen.
Sofern es eine Minderheit gibt. Allerdings trägt dieser freundliche Hinweis rein gar nichts zur Frage bei, denn es war ja nach der Mehrheit gefragt.