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rücktritt des br/neuwahl

S
samebuttfly
Apr 2018 bearbeitet

hallo,

unsere mitarbeiter wir sich durch neueinstellung erhöhen. wir zur zeit 3 br.mitglieder. wir haben jetzt beraten, ob es sinnvoll ist die wahl durch rücktritt vorzuziehen.

wenn die br-mitglieder zurücktreten würden, können diese sich bei der neuwahl wieder aufstellen lassen? wenn ja, unter welcher gesetzesgrundlage, habe nämlich nichts gefunden.

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Community-Antworten (3)

W
Werner

05.12.2005 um 15:29 Uhr

Hallo samebuttfly, ja, sie dürfen sich aufstellen lassen. §8 BetrVG

P
plant_cell

05.12.2005 um 15:33 Uhr

Hallo samebuttfly, wann wäre denn die nächste Wahl? Wenn es schn im nächsten Frühjahr wäre, dann würde doch ein bisschen warten nicht schaden, oder? Bei einer Neuwahl ist es m.W. unerheblich, ob man vorher als BTR zurückgetreten ist.

F
ferdi

06.12.2005 um 20:32 Uhr

da sowieso Neuwahlen sind ist das nicht erforderlich. Was bringen Euch die drei Monate?

ferdi

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