Erstellt am 30.11.2005 um 08:59 Uhr von Ponyhuetchen
Hallo,
§ 13 Abs. 3 S.1 BetrVG:
"Hat außerhalb der für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der BR in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitpunkt der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Heisst: Ihr wählt zwischen 01. März und 31. Mai.
Lg
Christina