Ärger mit Betriebsratvorsitzendem - Was passiert wenn BRV zurücktritt ??
hallo,
meine frage:
unser betriebsratvorsitzender hat ein persönliches problem mit dem neuen geschäftsführer. es herrschen auch unstimmigkeiten im betriebsrat und der belegschaft. der betriebsratvorsitzende will nun sein amt niederlegen und bei den nächsten neuwahlen sich wieder aufstellen lassen und versuchen den betriebsrat nach seinen wünschen zu gestalten. meine frage: gibt es einen regelung, wenn der betriebsratvorsitzende sein amt nieder legt, dass er dann eine zeit lang nicht gewählt werden kann?
danke im vorraus
Community-Antworten (4)
29.11.2005 um 19:27 Uhr
Hallo profbrink2
das klingt ja ganz nach Misstrauensvotum mit anschließenden Neuwahlen. Wohin das in der Politik geführt hat, wissen wir ja nun alle.
Also, mir ist kein Passus bekannt, der so etwas vorschreibt, bzw. verbietet. Aber wolle ihn denn wiederwählen. Die Probleme mit dem GF bleiben. Da hilft einfach nur miteinander reden.
adlatus
29.11.2005 um 19:28 Uhr
Hallo profbrink2 Es gibt eine solche Regelung nicht ! Er kann in der laufenden Amtsperiode sein Amt als BR niederlegen! Bei der nächsten Wahl ist er wieder da (wenn er will) Gruß BMW
30.11.2005 um 00:04 Uhr
Sicherlich hat er die Möglichkeit sein Amt als BR-Vors. aber auch sein Amt als Betriebsrat niederzulegen. Bei Neuwahlen entscheiden die Wähler wie sich der neu BR zusammensetzt. Mit dem Ergebnis müssen dann die Wähler und der AG leben. Es gibt keine Gesetz oder Regelung, dass einem zurückgetretenen BR Mitglied die Wiederwahl verbietet.
30.11.2005 um 08:31 Uhr
@adlatus
Ein Mißtrauensvotum gibt es nicht im BetrVG!!! Dazu sollte man sich mal den "FITTING" 22. Auflage §26 BetrVG Rn 18-20 genauer durchlesen.
Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit jemanden zu verbieten, für ein Amt zu kandidieren, es sei denn er ist straffällig geworden und es wird ihm von Amtswegen untersagt ein öffentliches Ehrenamt zu bekleiden.
Ich kann nur dem Vorsitzenden viel Erfolg wünschen, denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!
Verwandte Themen
Abwahl BRV und Neuwahl
ÄlterAbwahl BRV und Neuwahl Ist Situation : 11 er Betriebsrat. Der in der amtierenden BRV herrscht seitdem nach einer langen und guten Zusammenarbeit immer mehr eigenständig und trifft Entscheidungen oh
BRV tritt zurück. Muss StBRV erst zurücktreten um als BRV zu kandidieren?
ÄlterHallo, unser BRV ist zurückgetreten. Nun stellt sich die Frage, ob der St.BRV ebenfalls zuerst zurück treten muss, um sich für die Wahl als BRV zur Verfügung zu stellen. Angenommen der St.BRV läss
Heißes Eisen Verfahrensfehler
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: Ausschluss des 2. BRV wurde ordnungsgemäß eingeleitet, danach legte der BRV die Angelegenheit auf Seite heißt kein Termin Arbeitsgericht. Nach mehreren Fehlern und
Stützunterschriftenliste bringt viel Ärger mit sich
ÄlterHallo, ich habe eine Stützunterschriftenliste zusammen gestellt ,diese dann beim BRV abgeben, der hat sie dann dem Wahlvortsand gegeben. Nun geht der BRV zu den Leuten die auf der Liste stehen und s
BRV geht in Elternzeit - Rücktritt vom Vorsitz sinnvoll?
ÄlterHallo :) Ich habe eine Frage, ich bin stellvertretende BRV eines 7-köpfigen Gremiums. Der BRV geht in 3 Wochen für ein Jahr in Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitet er auch nicht Teilzeit weiter