wer trägt denn die Kosten der Betriebsratswahl?
Hi,
hab eine wichtige Frage und zwar wer trägt denn die Kosten der Wahl?
Community-Antworten (1)
20.11.2005 um 17:24 Uhr
Hallo denice Der AG BetrVG § 20 Wahlschutz und (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Gruß BMW
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