wer trägt die kosten??
hallo!eine kurze frage; wer trägt die kosten für eine betriebsratswahl??
Community-Antworten (1)
29.05.2007 um 15:45 Uhr
Hallo,
Der Arbeitgeber hat die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen (§ 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG). Zu den Wahlkosten gehören alle die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl entstehenden Kosten , sofern diese für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl erforderlich sind.
Gruss imebro
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