Briefwahlunterlagen - welche Bezeichnung müssen die Listen auf den Stimmzetteln tragen?
Hallo, muß bei den Briefwahlunterlagen unbedingt entweder auf dem Stimmzettel der Listenname zum Beispiel " Liste 2 Verdi " oder "Liste 2 und dann die ersten beiden Kandidatennamen" stehen wenn keine Kandidatenliste beigefügt ist , damit die Leute Wissen wen sie wählen können. Oder darf da nur Liste 1 und Liste 2 stehen wenn keine Kandidatenliste beigefügt ist obwohl ohne einer Kandidatenliste dann ja keiner weiss was er wählen soll.
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 13:31 Uhr
Der Wahlvorstand muß natürlich zuvor die Kandidaten bekannt geben und zwar in einer Form, dass alle Wahlberechtigten wissen, wer wo kandidiert. Dazu gehört z.B. dass Außendienstmitarbeiter die Wahlvorschläge zugeschickt bekommen. Auf dem Stimmzettel muß deutlich gemacht werden, was Liste 1 und 2 ist; allein die Bezeichnung Liste 1 und Liste 2 reicht nicht aus.
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