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Dürfen alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes ein Seminar besuchen?

H
herby
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, 2006 wird der BR neu gewählt. Unser BR wird den Wahlvorstand in kürze benennen. 3 ordentliche und 3 Ersatzmitglieder zuzüglich meiner Person zwecks Begleitung der Wahl. Besteht der Anspruch, dass alle 7 Personen ein Tagesseminar für Wahlhelfer besuchen dürfen. Wer hat diesbezüglich Erfahrungswerte. Gruß Herby

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Community-Antworten (1)

B
BMW

01.11.2005 um 12:58 Uhr

Hallo Herby Fortbildung, Schulungen und Seminare zur Betriebsratswahl Alle Mitglieder des Wahlvorstands sowie Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl mitwirken, sollten an einem Seminar teilnehmen. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse seit der letzten Betriebsratswahl auffrischen möchten.

Der Arbeitgeber muss die Seminar-Kosten übernehmen. Die Seminare vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten Gruß BMW

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