Erstellt am 21.10.2005 um 08:35 Uhr von viktor
Sie darf sich aufstellen lassen. Sofern sie gewählt wird scheidet sie trotzdem aus dem BR aus, wenn der befristetet Arbeitsvertrag endet.
Erstellt am 21.10.2005 um 13:58 Uhr von Victoria
Viktor, Du hattest Recht.
§ 24 BetrVG. wirksam befristete Arbeitsverhältnisse enden auch bei BR-Mitgliedern durch Zeitablauf. Nach BAG 23.01.02 kann andernfalls das Arbeitsverhältnis befr. verlängert werden, wenn dies zur Sicherung der personellen Kontinuität der BR-Arbeit geeignet und erforderlich ist.
Lieber Kölner, Danke für Deinen Hinweis, und ich werde daher heute Abend für Dein Seelenheil beten
;-) !
Erstellt am 21.10.2005 um 14:41 Uhr von Kölner
Oh mein Gott, "Victoria"...bitte nicht solche groben Fehler weitergeben.
Bitte, bitte erst noch mal lesen, dann noch einmal nachdenken und dann noch mal eine korrigierte Antwort abgeben!
Tu es für den oder die Fragesteller, tu es für den oder die Leser und tu es letztlich für mein Seelenheil und Köln!
Erstellt am 21.10.2005 um 15:25 Uhr von Kölner
Danke...ich bin wieder glücklich "un em hillije Kölle jit et widder ne schöne ovend"...
Gruss nach ???