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Männliche und weibliche Arbeitnehmer im Wahlvorstand - was ist, wenn das nicht der Fall ist?

F
Ford0091
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, im BetrVG § 16 steht, dass wenn dem Betrieb männliche und weibliche Arbeitnehmer angehören, der Wahlvorstand aus männlichen und weiblichen Mitgliedern bestehen soll. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man dann den Wahlvorstand irgendwie abwählen und auffordern sich neu zu formatieren?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.09.2005 um 21:17 Uhr

Tja, so ist das mit "Soll-Vorschriften": Es sollte so sein, aber es "muss" halt nicht so sein.

An der Bestellung kann man so gesehen auch nichts machen; die Aufforderung "sich neu zu formieren" macht so gesehen keinen Sinn und ist auch nicht möglich. Ausserdem hat der Betriebsrat den WV bestellt.

O
otto

22.09.2005 um 23:18 Uhr

Der Wahlvorstand wird in der Regel nicht gewählt, sondern vom BR bestellt. Deswegen klare Antwort auf die Frage: Nein!

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