Unser Betrieb hat 75 Arbeitnehmer, 25 weibliche und 50 männliche.
Demzufolge ist das weibliche ja das Minderheitengeschlecht.
Der BR muss aus 5 Mitgliedern bestehen und bei der Bestimmung der Sitzverteilung nach Geschlechtern gibt es neben dem Sitz 2 (jeweils Ergebnis 25) auch und vor allem bei Sitz 5 (12,5) eine Pattsituation.
Erfolgt da ein Losentscheid oder wie wird das gelöst? Schön wäre es, wenn ein entsprechender Verweis zum Gesetz erfolgen könnte, im BetrVG bin ich nicht fündig geworden.