Patt bei Sitzverteilung
Unser Betrieb hat 75 Arbeitnehmer, 25 weibliche und 50 männliche. Demzufolge ist das weibliche ja das Minderheitengeschlecht. Der BR muss aus 5 Mitgliedern bestehen und bei der Bestimmung der Sitzverteilung nach Geschlechtern gibt es neben dem Sitz 2 (jeweils Ergebnis 25) auch und vor allem bei Sitz 5 (12,5) eine Pattsituation. Erfolgt da ein Losentscheid oder wie wird das gelöst? Schön wäre es, wenn ein entsprechender Verweis zum Gesetz erfolgen könnte, im BetrVG bin ich nicht fündig geworden.
Community-Antworten (1)
22.01.2014 um 11:17 Uhr
Hallo sachsenwilli, sieh bitte im §5 der WO nach.
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