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Patt bei Sitzverteilung

S
sachsenwilli
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb hat 75 Arbeitnehmer, 25 weibliche und 50 männliche. Demzufolge ist das weibliche ja das Minderheitengeschlecht. Der BR muss aus 5 Mitgliedern bestehen und bei der Bestimmung der Sitzverteilung nach Geschlechtern gibt es neben dem Sitz 2 (jeweils Ergebnis 25) auch und vor allem bei Sitz 5 (12,5) eine Pattsituation. Erfolgt da ein Losentscheid oder wie wird das gelöst? Schön wäre es, wenn ein entsprechender Verweis zum Gesetz erfolgen könnte, im BetrVG bin ich nicht fündig geworden.

1.06401

Community-Antworten (1)

F
Fußballspieler

22.01.2014 um 11:17 Uhr

Hallo sachsenwilli, sieh bitte im §5 der WO nach.

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