Hallo, wir wählen in unserem Hauptbetrieb (25 MA) 2006 einen neuen BR und möchten unsere anderen Niederlassungen (5 MA + 9 MA + 10 MA) gemäß §4 Abs.1 Satz 2 BetrVG zum mitwählen (oder selbst wählen) hinzuziehen. Ich gehe davon aus, dass der AG das gar nicht lustig finden wird.
Wie sollten wir als BR am besten vorgehen? Müssen wir aus jeder NL je ein Schreiben erhalten, auf dem mind. die Hälfte der MA einer Mit-Wahl zugestimmt hat oder könnte auch jeder MA einzeln seine persönliche Zustimmung uns mitteilen und wir zählen die Stimmen? Noch ist kein Wahlvorstand bestimmt.
Danke für Antworten, Gruß Mike