Erstellt am 09.09.2005 um 09:12 Uhr von Frank B.
siehe BetrVG!
...entweder mit der konstitierenden Sitzung des neuen BR oder mit dem Ende der Wahlperiode sprich zum 31.05.2006 (Wenn nicht innerhalb von 12 Monaten vorher gewählt wurde!)
Erstellt am 09.09.2005 um 10:20 Uhr von viktor
Aus meiner Sicht endet die Amtszeit genau 4 Jahre nach der konstituierenden Sitzung und sofern bis dahin noch kein neues BR gewählt wurde übergangsweise bis spätestens zum 31.5.2006. Wurde vorher ein neuer BR gewählt und hat bereits vorher eine konst. Sitzung des neuen BR stattgefunden endet die Amtszeit des alten BR trotzdem erst wie oben beschrieben. Sinn der Sache ist es, eine BR-lose Zeit zu vermeiden.
Erstellt am 09.09.2005 um 10:46 Uhr von Frank B.
Ich möchte mich nicht mit viktor streiten, aber mal angenommen den Fall
BR tritt im April 2005 geschlossen zurück, leitet sofort die Neuwahl ein, diese findet am15.06.2005 statt, wann endet die Amtszeit?
Richtige Antwort: wenn ein neuer BR gewählt wurde, spätestens zum Ende der regelmäßigen BR- Wahlperiode sprich 31.05.2010. Dannach gibt es auch kein Übergangsmandat für den BR! Sonst könnte ein BR auf die Idee kommen somit künstlich sein Mandat zu verlängern (kann ich mir zwar nicht vorstellen, im BR sind nur ehrliche Kollegen ;-))
In jedem Kommentar zur Wahlordnung nachzulesen, dass mit der konstituierenden Sitzung des neuen BR der alte BR sein Mandat verliert, da ja mit der konstituierenden Sitzung erst die Amtszeit des neuen BR beginnt.
Nach deinem Beispiel gibt es demnach zwei BR im Amt!?
Erstellt am 09.09.2005 um 11:12 Uhr von Kathi
Die regelmäßige Amtszeit des BR beträgt 4 Jahre (§ 21 BetrVG). sie kann sich für Betriebsratsgremiuen, die zwischen den regelmäßigen Wahlzeiträumen wählen, verkürzen oder verlängern.
Besteht zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kein BR, so beginnt die Amtszeit des BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist bei einer regelmäßigen Wahl zum Zeitpunkt der Bekanntkgabe des Wahlergebnisses die vierjährige Amtszeit des bisherigen BR noch nicht abgelaufen, so beginnt die Amtszeit des neuen BR am Tag nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen BR. Hat die Amtszeit des BR mit dem Ende der Amtszeit des vorhergehenden BR begonnen, so endet sie 4 Jahre später mit Ablauf des Vortages, an dem sie seinerzeit kalendermäßig begonnen hat.
Quelle: ifB 101 Stichwörter für die BR-Arbeit
Erstellt am 09.09.2005 um 11:20 Uhr von viktor
Ich emüfehle einen Blick in die Kommentare zum BetrVG z.B. Däubler zu § 21 Randziffern 5 ff insbesondere 10ff.
Wenn ein BR seinen Rücktritt beschlossen hat, hat er damit auch kund getan, das er nur bis zur Neuwahl und Amtszeitbeiginn des Neuen BR im Amt ist.
Erstellt am 09.09.2005 um 13:28 Uhr von Frank B.
Beitrag 4165 von viktor:"endet die Amtszeit genau 4 Jahre nach der konstituierenden Sitzung "
Beitrag 4170 von kathi:"Die regelmäßige Amtszeit des BR beträgt 4 Jahre "
Wie jetzt genau vier Jahre oder doch nicht?
In meinem Beispiel 4169 sollte nicht der Beginn sondern das Ende der Betriebsratsamtszeit entscheidend sein, denn die Frage, s.o., war ja auch nach dem Ende der Amtszeit und in dem Beispiel ist definitiv für den BR am 31.05.2010 Schluss!!!
Sorry, aber steht nur der FITTING zur Verfügung.
Richtig ist aber nach §21 BetrVG mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und nicht wie von mir oben geschrieben mit der konst. Sitzung sorry!