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Wahlvorstand wurde vom AG als nicht richtig aufgestellt ausgelegt - was können wir tun?

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ford0091
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben hier ein großes Problem. Zur Zeit haben wir noch keinen BR, wollen aber einen gründen. Der Wahlvorstand wurde vom GBR bestellt. Nun sagte uns aber unser AG das 2 Personen nicht drauf sein dürfen, da sie eigentlich nicht zu uns gehören. Wir sind aber der Meinung ja, denn diese Personen bekommen ihre Anweisungen usw. vom AG von uns. Was können wir da machen? Einfach weiter und dann sehen was passiert, oder gleich klein bei geben und die Liste verkürzen? Ich danke euch schon mal im voraus für eure Antwort

Sven

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Community-Antworten (7)

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viktor

06.09.2005 um 17:55 Uhr

Der Wahlvorstand muß prüfen und entscheiden, wer auf die Wählerliste gehört. Ggf. würde ich eine Rechtsauskunft einholen oder die Gewerkschaft um Rat fragen. Kommt der Wahlvorstand zu dem Schluss, die Koillegen gehören auf die Liste, setzt er sie drauf. Jemand könnte dann ja Einspruch erheben und dann muss man ohnehin prüfen.

ABER: Nicht klein bei geben.

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ford0091

06.09.2005 um 19:41 Uhr

Alles klaro, also dann ziehen wir das ganze durch und werden schauen ob der AG wirklich auf die Barrikaden geht. Jedenfalls echt schön mal von jemanden eine Meinung zu hören der von "ausserhalb" kommt. ;-) Danke

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Burghard

06.09.2005 um 22:25 Uhr

Ihr müsst die Gewerkschaft mit einbeziehen wenn ihr einen neuen BR wählt es ist besser und es gibt eine Wahlordnung im BetriebsVG. unbedingt durchlesen.

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Burghard

06.09.2005 um 22:36 Uhr

ich noch mal .§17a durchlesen wenn ihr noch keinen BR habt eine Betriebsversammlung einberufen ,und Wahlvorstand wählen lassen §8-17, u. §17 absatz 3 durchlesen.

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ford0091

06.09.2005 um 23:20 Uhr

Na ja, bei uns wurde ja, wie gesagt, ein Wahlvorstand vom GBR bestellt. Darum entfällt ja die Betriebsversammlung. Übrigens, Aushänge hängen jetzt alle und schick is.

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otto

07.09.2005 um 01:05 Uhr

Hallo ford0091! Nur mutig voran und abwarten, was der Arbeitgeber wirklich macht. Im übrigen kann sich der Wahlvorstand jederzeit - z.B. über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - juristischen Rat holen. Wenn Ihr Hilfe braucht, kann die W.A.F. Euch sicher einen Spezialisten vermitteln. Horridoh otto

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Ford0091

07.09.2005 um 01:56 Uhr

Hallöchen Otto, vielleicht kommen wir ja mal auf euer Angebot zurück. Jetzt wollten wir erst einmal ausschau halten Zwecks Fortbildung usw. Bei den ca. 260 AN bei uns muß man ja auch einen Überblick haben und es sollte auch schon alles Hand und Fuß haben was man so veranstalltet. Auf alle Fälle aber ist dieses Forum recht gut und mit Sicherheit treiben ich und meine Kollegen uns hier jetzt öfters herum. :-)

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