Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes
Im nächsten Jahr wird neu gewählt. Die Kollegin, welche sich damals sehr intensiv um die Wahl kümmerte, ist entlassen. Nun meine Frage: Wir haben 85 Mitarbeiter in unsrer Firma. Wieviel mitglieder muß bzw. darf der Wahlvorstand haben? Was ist der Unterschied zum Wahlhelfer ? Können das die gleichen sein ? Oder berufen ? wenn ja, von wem ? Mit freundl. Gruß Ryberg
Community-Antworten (2)
06.09.2005 um 11:28 Uhr
Mit einem Blick in das Betriebsverfassungsgesetz würdest Du die Antworten dazu finden.
06.09.2005 um 15:42 Uhr
§ 16 BetrVG: 3 Mitglieder ; wenn betrieblich erforderlich auch mehr aber immer ungerade.
Wichtig: Um eine reibungslose Wahl zu garantieren, möglichst auch Ersatzmitglieder benennen.
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