Im nächsten Jahr wird neu gewählt.
Die Kollegin, welche sich damals sehr intensiv um die Wahl kümmerte, ist entlassen.
Nun meine Frage: Wir haben 85 Mitarbeiter in unsrer Firma.
Wieviel mitglieder muß bzw. darf der Wahlvorstand haben?
Was ist der Unterschied zum Wahlhelfer ?
Können das die gleichen sein ? Oder berufen ? wenn ja, von wem ?
Mit freundl. Gruß Ryberg