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Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes

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rue
Apr 2018 bearbeitet

Im nächsten Jahr wird neu gewählt. Die Kollegin, welche sich damals sehr intensiv um die Wahl kümmerte, ist entlassen. Nun meine Frage: Wir haben 85 Mitarbeiter in unsrer Firma. Wieviel mitglieder muß bzw. darf der Wahlvorstand haben? Was ist der Unterschied zum Wahlhelfer ? Können das die gleichen sein ? Oder berufen ? wenn ja, von wem ? Mit freundl. Gruß Ryberg

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Community-Antworten (2)

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Rollie

06.09.2005 um 11:28 Uhr

Mit einem Blick in das Betriebsverfassungsgesetz würdest Du die Antworten dazu finden.

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viktor

06.09.2005 um 15:42 Uhr

§ 16 BetrVG: 3 Mitglieder ; wenn betrieblich erforderlich auch mehr aber immer ungerade.

Wichtig: Um eine reibungslose Wahl zu garantieren, möglichst auch Ersatzmitglieder benennen.

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