Erstellt am 03.09.2005 um 00:16 Uhr von otto
Wann genau war die letzte BR-Wahl? Sie hätten - im normalen Turnus - zwischen März und Mai 2002 stattfinden müssen. Wenn die letzten Wahlen in dieser Zeit oder später stattgefunden haben, ist der BR noch im Amt. Ansonsten gilt: Die Amtsperiode des BR endet nach vier Jahren. Gibt es dann keine Neuwahlen, hat der Betrieb keinen BR mehr.
Erstellt am 03.09.2005 um 11:54 Uhr von viktor
Wenn der BR keinen Wahlvorstand benennt, kann man auch die Gewerkschaft bemühen, die die Einsetzung eines Wahlvorstands verlangen kann. Notfalls kann auch das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzen. Am Besten wendest Du Dich einfach mal an die Gewerkschaft und läßt Dich beraten.
Erstellt am 03.09.2005 um 14:11 Uhr von Mornedhel
Wir sind nur nicht an eine Gewerkschaft gebunden und wir kommen auch ohne Betriebsrat wunderbar mit unseren Chefs klar. Nur der "alte" Betriebsrat spielt sich so auf, als währe er noch im Amt und eigentlich will ihn keiner mehr haben, desalb sind ja auch die letzten Wahlen nicht zustande gekommen.Ich wollte mich halt mal schlau machen, wie da die rechtliche Lage ist.
Erstellt am 09.09.2005 um 10:38 Uhr von Kleine Hexe
BetrVG§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
§ 21 Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Wenn in 2002 keine Wahl stattgefunden hat gibt es keinen Betriebsrat mehr.
Aber eigentlich sollte das dein AG wissen.
Den angeblichen BR mit seinen Wünschen und Forderungen kann er einfach ignorieren.
Würde mich mal interessieren wie sich dieser Betriebsrat "aufspielt".
Erstellt am 09.09.2005 um 13:46 Uhr von Mornedhel
Er kümmert sich halt gerne weiterhin um die Probleme der Mitarbeiter ("Los, erzähl mir alle deine Probleme! Ich bin neugierig!") Wenn der Chef keine Lust hat, vor allem bei Negativmeldungen selbst die "Rüffeln" einzustecken, wird der "Betriebsrat" immer noch gerne vorgeschickt.... ;-))
Ob er bei den "richtig" wichtigen Dingen auch noch "mitspielen" darf, weiß ich allerdings nicht.