Wer wählt den Wahlvorstand?
Hab schon tagelang im Internet gesurft, aber nirgends gefunden,wer den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden wählen darf. Ich weiß daß der BR diesen bestellt, aber welche Leute nimmt er dafür? Darf er Mitglieder aus dem bisherigen BR nehmen und muß die Wahl derer nicht unter den Arbeitnehmern abgestimmt werden?
Danke im vorraus !
Community-Antworten (1)
27.08.2005 um 00:47 Uhr
Guten Abend Linde! Die Sache ist ganz einfach. Ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Betrieb einen BR gibt. In diesem Fall "bestellt" der BR durch Beschluss in einer BR-Sitzung die Mitglieder des Wahlvorstands (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Einer Wahl durch die Belegschaft oder dergl. bedarf es nicht. Es gibt auch keine besonderen Anforderungen an die Mitglieder des Wahlvorstands. Sie müssen lediglich wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen sein. Man kann auch bisherige BR-Mitglieder zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet sind. Gruß otto
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