Erstellt am 26.08.2005 um 22:47 Uhr von otto
Guten Abend Linde!
Die Sache ist ganz einfach. Ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Betrieb einen BR gibt. In diesem Fall "bestellt" der BR durch Beschluss in einer BR-Sitzung die Mitglieder des Wahlvorstands (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Einer Wahl durch die Belegschaft oder dergl. bedarf es nicht.
Es gibt auch keine besonderen Anforderungen an die Mitglieder des Wahlvorstands. Sie müssen lediglich wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen sein. Man kann auch bisherige BR-Mitglieder zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen.
Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet sind.
Gruß otto