Erstellt am 24.08.2005 um 09:51 Uhr von viktor
Man sollte den Wahlvorstand definitiv auffordern, die Sitzung kurzfristig einzuberufen und ihnauf seine gesetzliche Verpflichtung hinweisen. Ggf. kann man auch das Arbeitsgericht anrufen.
Kommt der Wahlvorstand seinen Aufgaben nicht nach, können die gewählten BR-mitglieder zur Selbsthilfe greifen.. Der Kandidat mit den meisten Stimmen sollte zu einer konstit. Sitzung einladen. Den Wahlvorstand auf die Liste der einzuladenden Personen setzen (siehe auch Kommentar zum BetrVG zu § 26 BetrVG. z.B. von Däubler Randziffer 7)