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Gründung eines Betriebsrates - Wie wählen/gründen wir einen Betriebsrat

R
raymann2020
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem Callcenter, einen Betriebsrat gibt es dort nicht. Meine Fragen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein um einen Betriebsrat zu installieren.

Was ist zu tun?

3.87103

Community-Antworten (3)

S
stern

24.08.2005 um 01:18 Uhr

Hallo raymann2020,

leider weis ich nicht welche Gewerkschaft für Euch zuständig ist - informier dich darüber und rede mit denen, die werden dann (ausserhalb des Betriebs) nach Möglichkeiten suchen

W
Werner

24.08.2005 um 08:56 Uhr

Hallo raymann2020, Deine Frage ist im §1 BetrVG ganz klar geregelt: Errichtung von Betriebsräten In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Wahlberechtigung und Wählbarkeit findest Du in den §§ 7 und 8 des selben Gesetzes.

V
viktor

24.08.2005 um 11:43 Uhr

Theoretisch brauchst Du nur zum Arbeitgeber gehen und die Wahl eines BR verlangen. Der muß dann die Wahl einleiten. Aber vorsicht - der Zorn des Arbeitgebers ist Dir zumindest in einem Call-center gewiss. Er wird nach Mitteln und Wegen suchen, Dich aus dem Betrieb zu entfernen. Daher der Rat: Gehe zur Gewerkschaft. Hat diese Mitglieder im Betrieb (auf die Menge kommt es nicht an), kann sie die Wahl verlangen. Dann bist Du aus der Schusslinie.

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