Erstellt am 20.06.2005 um 19:00 Uhr von konni
Hallo
dazu müsste man erst einmal wissen wie groß ist der Betriebsrat und gibt es keine Nachrücker,wen es Nachrücker gibt wird mit dem Nachrücker zusammen ein neuer Vorsitzender gewählt.
Gruß Konni
Erstellt am 21.06.2005 um 00:54 Uhr von otto
Das Ausscheiden des BR-Vorsitzenden führt nie zu Neuwahlen, wenn es noch irgendwelche Nachrücker gibt. Lesen Sie bitte § 13 Abs. 2 BetrVG!
Erstellt am 21.06.2005 um 12:23 Uhr von br-wessi
Ist der BR nur für die aktuelle Filiale zuständig oder auch für die, in die der Vorsitzende wechselt? Dann kann er doch Mitglied des Gremiums und damit auch Vorsitzender bleiben. Ansonsten, wie schon beschrieben, nachrücken lassen.
(Hat der BR der Versetzung zugestimmt?)
Erstellt am 22.06.2005 um 22:54 Uhr von RealMadrid@thebest
Der Betriebsrat soll aufgelöst werden, kann man dann Neuwahlen veranstalten mit neuen Bewerbern???