Darf ein Betriebsleiter einfach in eine andere Filiale versezten
Die Filiale wurde erst im Feb. gewechselt, weil die Arbeit in der vorherigen sehr unangenehm war, und es eine neue Kraft in der jetztigen Filiale gebraucht wurde (Zwei Kolleginnen sind in eine andere Filiale gegangen). Nun hat der Betriebsleiter einfach mal entschieden, dass die Mitarbeiterin zurück in die vorherige Filiale soll, ohne Absprache mit der Mitarbeiterin.
Darf das einfach so entschieden werden, als Grund wurde von der Filialleitung genannt, dass eine andere Kollegin, die im Mutterschaftsurlaub ist, wieder zurück käme.
Community-Antworten (4)
22.05.2024 um 23:01 Uhr
Gibt es einen BR?
23.05.2024 um 00:03 Uhr
Wenn es einen BR gibt, ist die Versetzung mitbestimmungspflichtig (Stichwort: Personelle Einzelmaßnahmen). Berücksichtigt der AG dies nicht, kann der BR verlangen, dass die Versetzung rückgängig gemacht wird und dieses Verlangen letztlich beim Arbeitsgericht vortragen.
23.05.2024 um 00:51 Uhr
Steht nicht erst die Frage im Raum ob der Betriebsleiter nicht unter § 5 BetrVG fällt?
23.05.2024 um 02:16 Uhr
Warum sollte es relevant sein, ob er darunter fällt oder nicht?
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