Erstellt am 03.06.2005 um 22:30 Uhr von otto
Die Belegschaft wählt den Betriebsrat, nicht einen BR-Vorsitzenden. Das tut der neu gewählte BR in seiner ersten Sitzung (§ 26 BetrVG). Es ist die Aufgabe des neu gewählten BR zu entscheiden, wer BR-Vorsitzender wird und wie man ihn der Belegschaft vorstellt.
Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß der neu gewählte BR-Vorsitzende durch den ganzen Betrieb geht und sich den Mitarbeitern/innen in seiner neuen Funktion vorstellt. Das wäre auch eine gute Werbung für die BR-Arbeit in der Zukunft.