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Nach der Wahl - wie Bekantgabe und Vorstellung des BR- Vorsitzenden

B
Berni
Nov 2016 bearbeitet

1-Muss der Betriebsratsvorsitzende extra bekannt gegeben werden oder reicht das Wahlergebnis unter den BR-Mitgliedern? 2- Muss der Vorsitzende sich persöhnlich bei jedem einzelnen vorstellen,bei einem Betrieb von 130 MA?

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Community-Antworten (1)

O
otto

04.06.2005 um 00:30 Uhr

Die Belegschaft wählt den Betriebsrat, nicht einen BR-Vorsitzenden. Das tut der neu gewählte BR in seiner ersten Sitzung (§ 26 BetrVG). Es ist die Aufgabe des neu gewählten BR zu entscheiden, wer BR-Vorsitzender wird und wie man ihn der Belegschaft vorstellt. Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß der neu gewählte BR-Vorsitzende durch den ganzen Betrieb geht und sich den Mitarbeitern/innen in seiner neuen Funktion vorstellt. Das wäre auch eine gute Werbung für die BR-Arbeit in der Zukunft.

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