Anfechtung Wahl
Unter welchen Voraussetzungen ist die Wahl anfechtbar? Wahl an zwei Tagen, Urne nicht versiegelt; Briefwahl: Umschläge mussten offen abgegeben werden und wurden irgendwann in die Wahlurne gesteckt... Auszählung nur mit dem Wahlvorstand...
Community-Antworten (1)
03.06.2005 um 14:00 Uhr
Eine solche fehlerhafte Wahl sollte sofort angefochten werden. Hier sind die gravierendsten Fehler gemacht worden die man sich vorstellen kann ! Also sofort sollten zum Arbeitsgericht und die Wahl anfechten ! und mal den § 19 des Betriebsverfassungsgesetzes lesen. Was war denn das für ein Wahlvorstand ?? Auch der Wahlvorstand hat einen Schulungsanspruch und den hätte er in diesem Fall wahrnehmen sollen!
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