Hallo, innerhalb einer Bietergemeinschaft arbeite ich für Firma x, allerdings in den Räumen von Firma y und auch mit den Kollegen von Fa. y! Darf ich bei Betriebsratswahlen mitwählen? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung?
Erstellt am 09.05.2005 um 19:26 Uhr von Thomas Wenn du an die Firma y für länger als drei Monate ausgeliehen bist, darfst du dort bei der BR-Wahl mitwählen nach § 7 BetrVG.