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Wahlberechtigung

M
Michael
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, innerhalb einer Bietergemeinschaft arbeite ich für Firma x, allerdings in den Räumen von Firma y und auch mit den Kollegen von Fa. y! Darf ich bei Betriebsratswahlen mitwählen? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung?

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Community-Antworten (1)

T
thomas

09.05.2005 um 21:26 Uhr

Wenn du an die Firma y für länger als drei Monate ausgeliehen bist, darfst du dort bei der BR-Wahl mitwählen nach § 7 BetrVG.

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