Wahlberechtigung
Hallo, innerhalb einer Bietergemeinschaft arbeite ich für Firma x, allerdings in den Räumen von Firma y und auch mit den Kollegen von Fa. y! Darf ich bei Betriebsratswahlen mitwählen? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung?
Community-Antworten (1)
09.05.2005 um 21:26 Uhr
Wenn du an die Firma y für länger als drei Monate ausgeliehen bist, darfst du dort bei der BR-Wahl mitwählen nach § 7 BetrVG.
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