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Wechsel von Listen- auf Personwahl

B
Bernd
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand helfen.Das Gesetz sagt, dass bei BR-wahlen über 3Personen eine Listenwahl gemacht werden muss. Es exestieren bereits zwei Listen,die aber noch nicht abgegeben wurden. Plötzlich sagen alle,Personenwahl wäre gerechter und man veranstaltet folgende Vereinbarung.Liste 1+2 werden abgegeben - dann wird Liste 3 daraus konstuiert,was eine Zusammenfassung der Namen der beiden anderen Listen - also 1+2 - ist. Dadurch werden 1+2 ungültig und es kann eine Personenwahl durchgeführt werden. Sollte dennoch eine vierte Liste auftauchen,wird die 3 ungültig und die 1+2 gelten wieder. Ist dieser Vorgang so rechtens ?

Noch ne Frage: Wann ist jemand Arbeiter oder Angestellter - wie kann man das an der Wählerliste sehen - und muss dann getrennt gewählt werden?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten Bernd

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

06.05.2005 um 09:08 Uhr

Also eins vorweg, die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte ist Vergangenheit und spielt seit der Novellierung des BetrVG 2001 keine Rolle mehr. So wie du das Vorgehen bei den Wahlvorschlägen beschreibst ist die Wahl ungültig! Ich empfehle hier mal in den "Fitting" 22. Auflage ein Blick zu werfen, speziell WO 2001 §6! und die Kommentierung zu lesen.

O
otto

07.05.2005 um 02:27 Uhr

Sorry, aber so funktioniert das Wahlrecht nicht. Man kann sich nicht die Wahl so zusammenbasteln, wie es dem Wahlvorstand oder wem auch immer am besten gefällt. Der Gesetzgeber schreibt vor: Bei mehr als einem Wahlvorschlag ist Listenwahl zwingend! Ich finde diese Regelung auch nicht toll, aber es ist so. Jede Abweichung vom gesetzlich vorgeschriebenen Wahlsystem macht eine Wahl anfechtbar oder sogar nichtig. Für kreative Wahlverfahren gibt es keine gesetzliche Grundlage.

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