Erstellt am 05.05.2005 um 11:42 Uhr von Rollie
1. stellt sich die Frage, ob die Kinder nach dem BetrVG überhaupt wahlberechtigt bzw. wählbar sind.
2. liegt es ja in der Hand der Wahlberechtigten, wen sie in den Betriebsrat wählen.
Erstellt am 07.05.2005 um 21:01 Uhr von Teleforscher
Hallo, die Kinder wohnen natürlich alle nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber und haben offiziell keine Entlassungsvollmacht. Die anderen Gründe kann man so hinbiegen, damit sie passen. So hat man es hinbekommen.
Die Kinder wählen sich schon mal gegenseitig. Ein paar Mitarbeiter kann man schon manipulieren, damit sie die richtige Liste wählen und schon ist einer drin.
MfG
Teleforscher