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Können Kinder vom Chef in den Betriebsrat gewählt werden?

T
Teleforscher
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wird ein Betriebsrat gegründet. Allerdings wird mit allen Mitteln versucht dieses zu verhindern. Einige Kündigungen hat es bereits deswegen gegeben. Auch wurde versucht Mitglieder des Wahlvorstandes mit lapidaren Beschuldigungen aus dem Vorstand zu entfernen. Vor Gericht wurde das Ganze zwar abgeschmettert, den Betroffenen allerdings nahegelegt, eine angebotene Abfindung anzunehmen. Jetzt stellt sich sogar heraus, das die Kinder des Chefs mitwählen dürfen und sogar kandidieren können. Meine Meinung: Dann könnte man den Chef ja gleich mit in den Betriebsrat hineinnehmen. Jede Aktion ist dem Chef dann ja sofort bekannt und wer welche Meinung vertritt. Wer macht nur solche Gesetze? Wie geht man am Besten weiter vor? MfG Teleforscher

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Community-Antworten (2)

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Rollie

05.05.2005 um 13:42 Uhr

  1. stellt sich die Frage, ob die Kinder nach dem BetrVG überhaupt wahlberechtigt bzw. wählbar sind.

  2. liegt es ja in der Hand der Wahlberechtigten, wen sie in den Betriebsrat wählen.

T
Teleforscher

07.05.2005 um 23:01 Uhr

Hallo, die Kinder wohnen natürlich alle nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber und haben offiziell keine Entlassungsvollmacht. Die anderen Gründe kann man so hinbiegen, damit sie passen. So hat man es hinbekommen.

Die Kinder wählen sich schon mal gegenseitig. Ein paar Mitarbeiter kann man schon manipulieren, damit sie die richtige Liste wählen und schon ist einer drin.

MfG

Teleforscher

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