Erstellt am 28.04.2018 um 07:43 Uhr von hansimglueck
Du kannst mit dem Dienstwagen fahren, weil es eine Veranstaltung während der Arbeitszeit ist und der AG die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen hat.
Erstellt am 28.04.2018 um 08:53 Uhr von BloodyBeginner
Ich denke mit der Wahlversammlung verhält es sich wie mit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung: die Teilnahme ist freiwillig, die Zeit für die Teilnahme wird angerechnet, tangiert aber nicht die 10 Stunden Arbeitszeit oder 11 Stunden Ruhezeit des ArbZG, da es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes handelt.
Erstellt am 28.04.2018 um 10:41 Uhr von kratzbürste
Du behandelst die Fahrt genauso, wie du ansonsten Dienstfahrten in die Zentrale abwickelst. Also nach Reiserichtlinien im Betrieb.