Hallo zusammen,

wir haben den AG aufgefordert die Personalinformationen zur Erstellung einer wählerliste beizubringen. Für diese Personalliste haben wir dem Arbeitgeber eine Frist von einer Woche eingeräumt. Er schreibt nun, dass dies in dieser Zeit nicht zu schaffen ist. Gibt es irgendeine gesetzliche Aussage die für uns belastbar ist?