Erstellt am 26.04.2018 um 00:06 Uhr von MaJoK
Ist euer Wahlvorstand handlungsfähig?
Der Wahlzeitraum geht bis 31. Mai 2018, aber auch das ist nicht in Stein gemeißelt.
Wenn ihr einen BR wählen wollt hält euch nichts davon ab, sucht Hilfe bei der Gewerkschaft und dann legt los.
Also etwas mehr Infos wären auch hilfreich gewesen, als wie diese Vogel Strauss Taktik :)
Erstellt am 26.04.2018 um 08:28 Uhr von Nordling
Lehnst Du dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster MaJoK?
„Der Wahlzeitraum geht bis 31. Mai 2018, aber auch das ist nicht in Stein gemeißelt.“
Falsch. Der 31.5. ist nicht nur in Stein gemeißelt sondern in Stahlbeton gegossen. Danach kommt bis zur evtl. Neuwahl und der konstituierenden Sitzung eine betriebsratslose Zeit.
Und außerdem… Alleine die Vorbereitungen für die Wahl von Bestellung des WV bis zur konstituierenden Sitzung unter Berücksichtigung aller vorgeschriebenen Fristen betragen mindesten 11-12 Wochen. Wenn BR20142018 bis jetzt noch nicht losgelegt hat, sehe ich echt schwarz.
Du solltest hier mit deinem gefährlichen Halbwissen etwas vorsichtiger umgehen bevor andere aufgrund deiner Vorschläge eine volle Bauchlandung hinlegen.
@ BR20142018: nehmt den Ratschlag von MaJoK an und sucht umgehend eure Gewerkschaft auf. Besser wäre jetzt zwar noch eine Schulung, aber ich weiß nicht, ob so etwas jetzt noch angeboten wird
Erstellt am 26.04.2018 um 09:19 Uhr von Kuno Kimba
na ja nur wenn es bis jetzt noch keinen BR gibt dann kann doch wann immer gewählt werden
Erstellt am 26.04.2018 um 09:32 Uhr von celestro
"wenn es bis jetzt noch keinen BR gibt"
naja ... die BR-Neuwahl im Startpost sehe ich nicht als "gibt noch keinen BR" an. Aber wäre vielleicht auch möglich.
"Danach kommt bis zur evtl. Neuwahl und der konstituierenden Sitzung eine betriebsratslose Zeit."
Und ? Dann ist das eben so ...
Erstellt am 26.04.2018 um 11:18 Uhr von Pjöööng
Vielleicht tue ich mich etwas schwer mit der Interpretation solcher Definitionen wie "in Stein gemeißelt" oder "in Stahlbeton gegossen"...
Es wurde ein Wahlvorstand bestellt und dieser hat nun seinen Job zu tun. Je nach Wahlverfahren geht das schnell, oder dauert auch länger. Wenn die Amtszeit des bestehenden BR vorher abläuft, dann sit das so. Dann gibt es (falls es der Arbeitgeber merkt) halt eine betriebsratslose Zeit. Die kann man auch nicht dadurch verhindern dass man jetzt erst wochenlang lamentiert.
Und falls beim normalen Wahlverfahren auch der Termin 31.05. nicht mehr zu halten sein sollte (bin gerade zu faul zum Rechnen), dann ist das halt auch so, dann wird halt am 15.06. oder so gewählt.
Das einzige was eine Rolle spielt ist dass der WV jetzt zügig seinen Job macht.
Erstellt am 26.04.2018 um 13:10 Uhr von rako1966
"Falsch. Der 31.5. ist nicht nur in Stein gemeißelt sondern in Stahlbeton gegossen."
Das ist zwar richtig, aber nicht in dem Sinne wie von Nordling dargestellt. Nur weil ein Wahlvorstand die Wahl erst mit (viel) Verspätung abschließt ist das kein Beinbruch und der 31.5. hat auf die Wirksamkeit der Wahl nun wirklich gar keine Auswirkungen. Das einzige was wirklich schlimm wäre, wäre ein BR der keinen Wahlvorstand bestellt.
Zu beachten ist im Grunde nur die Folge einer Wahl die erst nach dem 31.5. abgeschlossen ist:
Wird vor dem oder am 31.05. das Wahlergebnis bekannt gegeben, beträgt die Amtszeit des BR 4 Jahre, ansonsten wird im nächsten regulären Wahlzeitraum neu gewählt und die Amtszeit endet mit Aushang des Wahlergebnisses.
Wie hier schon gesagt, ist es ansonsten egal, wann die Wahl stattfindet, solange sie überhaupt stattfindet. Mit der evtl. eintretenden Betriebsratslosen Zeit ist besser zu leben als ganz ohne BR, den es nur deshalb nicht gibt, weil gar keine Wahl stattfindet, oder?