Probleme mit der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer
Hallo, ich arbeite in einem Betrieb mit z.Zt. 20 Mitarbeitern. Da es bei den beiden letzten Betriebsratswahlen immer wieder Probleme mit der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer gab, möchte ich dies nun frühzeitig klären. Z.B. sind bei uns auch studentische Aushilfen beschäftigt, die zwar keinen festen Vertrag haben, aber regelmäßig bzw. auf Anforderung hier arbeiten.
Des weiteren sind neuerdings 2 Personen hier über einen längeren Zeitraum beschäftigt - wovon die eine ihr Anerkennungsjahr absolviert und die zweite als Berufs-Praktikantin über mehrere Monate hier arbeitet.
Des weiteren haben wir mittlerweile 3 Frauen, die in Mutterschutz sind. Für eine der Frauen wurde bereits jemand eingestellt... jedoch mit einem befristeten Vertrag über die Länge der Elternzeit. Ich vermute, dass die Mutter, deren Stelle noch nicht besetzt ist, wählen darf - ansonsten die Person, die auf der Stelle befristet arbeitet.
Vielen Dank I. M.
Community-Antworten (2)
25.08.2005 um 16:08 Uhr
Deine Fragen, hier die Antworten:
- Mütter in Mutterschutz sind ALLE wahlberechtigt und auch wählbar!
- Anerkennungsjahr (SA/SP?) können wählen und ggf. auch gewählt werden - haben dann allerdings ein eingebautes Verfallsdatum
- ALLE MA des Betriebes dürfen wählen
- die Studenten können ebenfalls wählen und gewählt werden
...und das alles ist gemäß § 5 BetrVG geregelt! Ihr habt also viel mehr MA's als gedacht!
29.08.2005 um 17:26 Uhr
Hallo imebro, weil Du schreibst "neuerdings", paßt auf, daß man erst gewählt werden kann, wenn man insgesamt 6 Monate im Betrieb beschäftigt war Gruß, Merlin
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