Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb mit z.Zt. 20 Mitarbeitern. Da es bei den beiden letzten Betriebsratswahlen immer wieder Probleme mit der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer gab, möchte ich dies nun frühzeitig klären.
Z.B. sind bei uns auch studentische Aushilfen beschäftigt, die zwar keinen festen Vertrag haben, aber regelmäßig bzw. auf Anforderung hier arbeiten.

Des weiteren sind neuerdings 2 Personen hier über einen längeren Zeitraum beschäftigt - wovon die eine ihr Anerkennungsjahr absolviert und die zweite als Berufs-Praktikantin über mehrere Monate hier arbeitet.

Des weiteren haben wir mittlerweile 3 Frauen, die in Mutterschutz sind. Für eine der Frauen wurde bereits jemand eingestellt... jedoch mit einem befristeten Vertrag über die Länge der Elternzeit. Ich vermute, dass die Mutter, deren Stelle noch nicht besetzt ist, wählen darf - ansonsten die Person, die auf der Stelle befristet arbeitet.

Vielen Dank
I. M.