Erstellt am 23.04.2018 um 10:43 Uhr von celestro
eine Frist sieht das Gesetz in der Form nicht vor. Aber es ist natürlich klar, daß die Unterlagen so rechtzeitig kommen müssen, daß Sie es auch wieder "in der Zeit" zurück schaffen. Wenn das ein grundsätzliches Problem beim AD ist, könnte das ggf. sogar eine Anfechtung rechtfertigen.
Erstellt am 23.04.2018 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Fitting ist da etwas stringenter als celestro:
"...(sollten) spätestens im Laufe des Tages der Bekanntgabe der Vorschlagslisten übersandt werden."
Erstellt am 23.04.2018 um 19:39 Uhr von MaJoK
Hat euer WV die die Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe vorgesehen nach § 35 WO?
Normalerweise sollten so 14 Tage zwischen Aushang Wahlausschreiben/ Versand Unterlagen und der Wahlversammlung liegen?
Wo lag das Problem bei euch?
Erstellt am 24.04.2018 um 00:22 Uhr von Pjöööng
Vielleicht ist das "Problem" dass es sich nicht um das vereinfachte Wahlverfahren handelt...
Und bei uns liegt das Problem im Pseudonym "MaJoK"