Erstellt am 19.04.2018 um 16:24 Uhr von celestro
Solange es nur so wilde Vermutungen sind, muß der WV gar nichts unternehmen.
Erstellt am 19.04.2018 um 16:26 Uhr von RoterFaden
Wieso sollte er auf deine Frage korrekt antworten?
Bist du im Wahlvorstand?
Erstellt am 20.04.2018 um 08:22 Uhr von Mcnick
@ Celestro
Es sind keine Vermutungen sondern die Aussage von einem Kollegen gewesen. Mittlerweile von 2.
@ RoterFaden
Wieso sollten die Kollegen den lügen? Die Wahlen gehen uns alle was an oder nicht? Man muss doch nicht im Wahlvorstand sein um sich Gedanken über so etwas zu machen.
Erstellt am 20.04.2018 um 09:16 Uhr von Pjöööng
Der Wahlvorstand wird diese Liste zu prüfen haben und sofern sie keine formalen Mängel hat zur Wahl zulassen. Sie kann dann nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses von mindestens drie Wahlberechtigten angefochten werden.