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Betriebsratsvorsitzender auch Wahlvorstandsvorsitzender ?

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rodus1962
Apr 2018 bearbeitet

Bei uns stehen Bertriebsratswahlen an. Zur Wahl stehen zwei Listen, bei der auf der einen der gesammte derzeitige BR aufgelistet ist (plus "Ersatzmitglieder). Mich stört aber, dass der derzeitige Betriebsratsvorsitzende gleichzeitig der Vorsitzende des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl ist. Ist das überhaupt rechtens ? Ich weiss aus eigeneer Erfahrung, dass ich in meinem Verein als Vorsitzender nicht audch den Vorsitz des Wahlvorstandes innehaben kann. Ist das bei BR-Wahlen anders ? VG und danke für eine Antwort Rolf

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Community-Antworten (7)

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Matze

18.04.2018 um 18:26 Uhr

Ja, es ist bei der BR-Wahl anders. Der aktuelle BR "bestellt" den Wahlvorstand für den neuen BR (§16 BetrVG). Gefällt dir die aktuelle Wählerliste nicht, stelle eine eigene Liste auf. Das Wahlprozedere wird durch die Wahlordnung (WO) vorgegeben. Du kannst sie hier unter "Gesetze" einsehen.

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Pjöööng

18.04.2018 um 18:46 Uhr

Zitat (Matze): "Gefällt dir die aktuelle Wählerliste nicht, stelle eine eigene Liste auf."

Das geht ja wohl nicht! Du meinst vermutlich die Vorschlagslisten.

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Matze

18.04.2018 um 18:49 Uhr

In der Tat, Sorry!

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nicoline

18.04.2018 um 19:11 Uhr

dass ich in meinem Verein als Vorsitzender nicht audch den Vorsitz des Wahlvorstandes innehaben kann. Ist das bei BR-Wahlen anders ? Eine BR Wahl ist schon etwas anderes als eine Vereinswahl. Vermutlich wird das im Verein in der Satzung festgelegt, wie mit Wahlen umzugehen ist. Die Wahlordnung sieht kein Verbot für BRM vor, im Wahlvorstand tätig zu sein und ehrlich gesagt ist das auch gut so. Bei uns haben einmal nur Nicht BRM den Wahlvorstand gebildet, die waren trotz Schulung völlig verzweifelt und hoffnungslos überfordert. Je nach Größe des Betriebes kann das nämlich eine echte Mammutaufgabe sein, von den Vorschriften wie auch von der Logistik her!

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rodus1962

19.04.2018 um 10:30 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Info. Mein Unmut gegen dieses Vorgehen istz zwar noch nicht verflogen, aber so kann ich entsprefchend meine Konsequenzen daraus ziehen. Danke und viele Grüße Rolf :-)

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Moreno

19.04.2018 um 10:51 Uhr

Hast Du gekündigt? :-) Dieses ,,Vorgehen" ist völlig legal und in vielen Betrieben an der Tagesordnung. Die Bereitschaft grade den Vorsitz für BR Wahlen zu übernehmen ist bei vielen AN halt nicht vorhanden. Eigene Liste machen und sich zur Wahl stellen, wer dann der Wahlvorstand war spielt keine Rolle. Wenn der Alte BR keine gute Arbeit gemacht hat, werden auch andere Listen gewählt.

KK
KUNO Kimba

19.04.2018 um 13:21 Uhr

Kann er würde ich aber nicht empfehlen den eigentlich hat der BRV Vorsitz schon genug eigene Arbeit Ich habe es nicht gemacht und bin sehr froh darüber

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