Hallo

Folgende Frage ist bei uns aufgekommen.

Am 09.03.2006 findet bei uns die BR Wahl statt.
Der Betriebsratsvorsitzende ist gleichzeitig Wahlvorstandsvorsitzender und beansprucht Platz 1 auf der Wahlliste. Diese liegt zwar noch nicht aus, aber er hat sich schon mal eingetragen. Unter Art der Beschäftigung im Betrieb steht "Betriebsratsvorsitzender".
Alle anderen sollen Arbeiter oder Angestellte/er angeben. Hat der Wahlvorstand so beschlossen.
Ist das Rechtens. Wir sehen einen Vorteil für ihn, da sicher viele Mitarbeiter das erste Kreuzchen bei ihm machen werden, schon aus Unwissenheit,dass Betriebsratsvorsitzender kein Amt bis zur Rente sein muss!
Wer kennt sich da aus??

Wolle