Erstellt am 29.05.2025 um 17:49 Uhr von celestro
Die Entscheidung kannst nur Du treffen. Aber wieso besteht der WV aus 5 Personen? Laut Gesetz sind es 3 und im Bedarfsfall mehr. Wie wurde denn begründet, das es 5 Personen sein müssen?
Erstellt am 29.05.2025 um 18:07 Uhr von Theorist
Die Begründung müsste unser BR mitteilen, den weiss ich nicht, könnte nur Vermutungen anstellen, was ich besser lasse. Zumindest hat unser AG den Beschluss des BR nicht hinterfragt. Ich weiß schon, dass ich selbst bestimmen kann und muss, wie ich die Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang erledige. Meine Frage zielte eher auf eine Antwort von einem erfahrenen Kollegen, der den zeitlichen Aufwand vlt etwas näher umreißen kann. Ich möchte nicht schon zu Beginn mit einer evtl überzogenen Vorstellung von Freistellungen agieren
Erstellt am 30.05.2025 um 08:46 Uhr von Olav HB
Ich würde mir im Vorfeld gar nicht festlegen wieviel Zeit benötigt wird. Die erste Sitzung ist relativ unproblematisch, erstellen der Tagesordnung, Beschluss zur Fortbildung vorbereiten, beides ans Gremium schicken und die erste Sitzung abhalten. Dann die Schulung besuchen, damit habt ihr ein genaueres Bild von dem, was erforderlich ist und könnt ihr festlegen, wer was wann übernimmt.
Für mein erster Wahlvorstand habe ich bei ebenfalls ca. 500 Beschäftigten sehr viel Zeit (ca. 200 Std) benötigt, musste aber wirklich von Null anfangen, da ich völlig überraschend diese Aufgabe bekam. In den folgende Jahre habe ich bis jetzt drei weitere WVs geleitet und haben wir wesentlich weniger Zeit benötigt.
Erstellt am 30.05.2025 um 13:10 Uhr von Theorist
Das ist eine passende Antwort, vielen Dank. Ich denke auch, die aufzuwendende Zeit wird sich ergeben.