Wann darf ich als Wahlvorstand eine Person aus der Vorschlagsliste sreichen und ist die Bestätigung der Person notwendig.
Ich Frage weil heute die Frist für die Vorschlagsliste endet, die Person vorgeschlagen wurde
und Sie/Er den Vorsclag weder bestätigt noch abgelehnt hat
Ist die Frist abgelaufen, informiert der WV den Listenführer, daß an der Stelle die Zustimmung zur Aufnahme in die Liste fehlt. Dem Listenführer wird eine Frist gesetzt, den Mangel zu beheben. Wird der Mangel nicht beseitigt, ist die ganze Liste ungültig.