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Abteilungsweite Briefwahl

B
backstubb
Apr 2018 bearbeitet

Ist es möglich, für die Bequemlichkeit der Mitarbeiter die Briefwahl in einer Abteilung abteilungsweit zu organisieren?

Die Mitarbeiter arbeiten im Büro am Standort, sind aber zu beschäftigt, um ins Wahlbüro zu gehen. So sollen die Wahlzettel zum Mitarbeiter gebracht werden.

Ist das möglich?

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Community-Antworten (12)

C
celestro

16.04.2018 um 20:17 Uhr

Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung nach Hause geschickt oder direkt persönlich ausgehändigt. Was genau will man da "noch bequemlicher machen" ? Und für den WV gilt die Regel: "Stimmabgabe im Wahllokal hat oberste Priorität", ich würde also Deine Frage mit einem deutlichen "Nein" beantworten.

U
UliPK

16.04.2018 um 20:59 Uhr

Wenn du mit "Bequemlichkeit" meinst nicht quer durch Deutschland fahren zu müssen um an der Wahl teilnehmen zu können kann man das durchaus auch mit JA beantworten. Wir machen bei unseren Monteuren die in ganz Deutschland Wohnen und Arbeiten gennerell Briefwahl.

K
kratzbürste

16.04.2018 um 23:17 Uhr

Die sind nicht zu beschäftigt, die wollen nur nicht. Und das würde ich nicht durchgehen lassen. Möge jeder, der nicht gesehen werden will, persönlich Briefwahl beantragen.

B
BRHamburg

16.04.2018 um 23:24 Uhr

@ UliPK die Miyarbeitet der Abteilung sind aber am Standort und sitzen im Büro nebenan. Sie sind nur zu faul sich ins Wahllokal zu bewegen. Deshalb ist in diesem Fall die richtige Antwort Nein.

B
backstubb

16.04.2018 um 23:38 Uhr

wenn die Antwort nein ist: wäre diese Briefwahl dann ein lässliches Kavaliersdelikt, oder eine Straftat?

C
celestro

16.04.2018 um 23:59 Uhr

Unzulässig und ein Anfechtungsgrund. Zu beschäftigt, um zum Wahllokal zu gehen ? Wer soll Euch so etwas abkaufen ? Wenn die nicht wählen wollen, müßt Ihr Sie nicht zwingen. Und wenn Sie doch wählen wollen und wirklich keine Zeit hätten ... können Sie ja Briefwahl beantragen und die Sachen zu Hause ausfüllen.

B
backstubb

17.04.2018 um 20:33 Uhr

also doch nur ein Kavaliersdelikt, ohne Strafverfolgung bei Verstoss?

C
celestro

17.04.2018 um 20:35 Uhr

Eine Anfechtbarkeit mit ggf. anschließender Neuwahl würde ich nicht als Kavaliersdelikt sehen. Zumal man als WV ja in gewisser Weise auch dafür verantwortlich ist ...

B
backstubb

17.04.2018 um 23:06 Uhr

Das stimmt .... das wäre schon eine Strafe für den verantwortlichen WV.

Kann Briefwahl akzeptabel sein, wenn die Kollegen eines Bereiches einfach nicht zur Wahl gehen können, weil Sie am Arbeitsplatz permanent für Kunden erreichbar sein müssen?

C
celestro

17.04.2018 um 23:07 Uhr

"Kann Briefwahl akzeptabel sein, wenn die Kollegen eines Bereiches einfach nicht zur Wahl gehen können, weil Sie am Arbeitsplatz permanent für Kunden erreichbar sein müssen?"

Nein ! Der AG hat den Kolleginnen / Kollegen die Wahl zu ermöglichen ... die Wahl im Wahllokal.

B
backstubb

17.04.2018 um 23:18 Uhr

Danke für die klare Antwort.

Wie kann der WV auf seine Ignoranz aufmerksam gemacht werden? Der WV sagt, das sei akzeptabel, und von der Wahlordnung gedeckt. Muss es immer vor Gericht gehen, oder geht es auch eine Stufe niedriger?

C
celestro

18.04.2018 um 00:01 Uhr

Die würden sich vermutlich nur von einem Rechtsanwalt überzeugen lassen. Oder halt vom Gericht, wenn die Wahl angefochten wird. Eine andere Möglichkeit fällt mir jedenfalls nicht ein.

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