Hallo, sind Mitarbeiter die berechtigt sind ein Drittel der Beschäftigten eines Unternehmens einzustellen und zu entlassen, ohne hierfür die Zustimmung eines vorgesetzten einzuholen wählbar? Ursula
Erstellt am 15.04.2018 um 10:21 Uhr von MaJoK Nein, das sind Leitende Angestellte. Die sind für den Betriebsrat nicht wählbar und auch nicht wahlberechtigt.