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Kann man den Betriebsrat erpressen?

C
Cyber_Cobold
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin erst seit einigen Tagen Mitglied des Betriebsrates. Leider musste ich schon eine sehr unschöne Situation miterleben, bei der sich mir die Frage stellt, wie leicht kann man einen Betriebsrat erpressen? Folgende Situation. Ein Mittarbeiter soll einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Dieser Arbeitsplatz soll aber nicht mehr Tariflich sein. Somit wird im ein AT-Vertrag angeboten. Sein neuer Arbeitsplatz kann aber gut mit einer ERA-Gruppe abgedeckt werden. Dies wurde auch der Geschäftsleitung so vorgetragen, bzw. das die ausgehandelten Jahressumme unserer Meinung nach zu gering ausfallen. Der Arbeitgeber hat sich daraufhin so geäußert, entweder stimmt der Betriebsrat zu oder aber der Mitarbeiter bleibt wo er ist und bekommt kein Pfennig mehr. Worauf hin natürlich der Mitarbeiter sofort zu uns gekommen ist und meinte wir sollen ja dem AT zustimmen und im nicht alles versauen. Jetzt ist meine Frage: Was bring das Mitbestimmungsrecht wenn man eh keinen Einfluss hat?

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Community-Antworten (9)

P
Pickel

08.04.2018 um 14:33 Uhr

Du vergisst beim Mitbestimmungsrecht anscheinend das MIT. Sprich: wenn der AG euren Forderungen nicht nachkommen möchte, kann er selbstverständlich auch auf die Versetzung verzichten.

Zu prüfen wäre hier ohnehin erstmal, ob euer Widerspruch vom 99er gedeckt ist.

K
krambambuli

08.04.2018 um 14:43 Uhr

Diskutiert doch mal mit dem Mitarbeiter, was ihr "versaut". Welche Vorteile sieht er - vertraut er vielleicht zu blauäugig auf mündliche Versprechen?

Fordert ggf.umfangreichere Informationen vom Arbeitgeber.

Und ansonsten solltet ihr bei eurer Entscheidung nicht nur die Interessen des Einzelnen im Blick haben, sondern auch die Auswirkungen der personellen Einzelmaßnahme auf andere AN.

G
ganther

08.04.2018 um 16:21 Uhr

Das ist ja noch keine Erpressung. Dann könnte der AG ja das Gleiche behaupten: ich bin mir mit dem Mitarbeiter einig und der BR versucht Ende höhere Vergütung über sein MB zu erpressen.

H
hansimglueck

08.04.2018 um 17:10 Uhr

Tut er ja nicht, wie ich die Frage verstehe. Ich denke aber auch, dass der BR eine Verpflichtung aus dem § 80 Abs 1 BetrVG hat. Und da würde ich nicht gleich auf jede Drohgebärde einknicken.

Der Fall gehört gründlich ausdiskutiert.

K
kratzbürste

08.04.2018 um 17:15 Uhr

Und wozu braucht der Kollege einen neuen Vertrag? Um sich zu verpflichten mit dem eigentlichen Tarifgehalt, das jetzt AT- Gehalt heißt, 15 Stunden Mehrarbeit ohne Bezahlung leisten zu müssen? Na super - vielleicht bleibt ihr doch beim nein.

C
Cyber_Cobold

08.04.2018 um 17:50 Uhr

Es ist schön so viele Meinungen zu bekommen. Danke hierfür schon einmal.

Also ich bin halt der Meinung, dass wenn man so leicht Tarifverträge unterwandern kann hat das alles nicht viel sin.

Natürlich wurde dem Mitarbeiter das schmackhaft verpackt. Von ERA 10 auf umgerechnet ERA 12! Das hört sich ja toll an. Warum Zahlt dann der AG das nicht? Relativ einfach: Der Mitarbeiter darf 40 und mehr Stunden arbeiten. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind auch schon einkalkuliert. Und seine vorgegebenen Ziele muss er auch noch erreichen. (die meistens nicht erreicht bzw. nicht voll erreicht werden)

Das alles haben wir dem MA erklärt, aber er will es.

Die Geschäftsleitung sagt sie wollen ihn fördern. Aber der BR gefällte das mit dem AT nicht. Warum aber nicht in ERA 11 oder 12 den MA eingruppieren? Weil es bei uns fast schon normal ist, dass ab ERA 11 AT einem angedreht werden. Dabei wird einem klar gemacht, dass man ja sicher noch weiterkommen will. Mann soll als BR den MA schützen und unterstützen und auch mit der Gewerkschaft zusammenarbeiten. Aber das ist nicht einfach. Und wenn die Geschäftsleitung zum MA geht und sagt das er nichts bekommt weil wir nicht zustimmen ist das schon ein starkes Stück. Wir finden es ja gut! Aber wir hätten gerne eine gerechte Bezahlung des MA.

Die Geschäftsleitung hätte ja die Möglichkeit ihn trotzdem zu fördern über ERA zu vergüten.

Wir werden uns was ausdenken müssen, wie wir mit solchen AT Geschäften in Zukunft umgehen müssen.

H
hansimglueck

08.04.2018 um 19:43 Uhr

Wenn der Betrieb tarifgebunden ist, solltet ihr mit der Gewerkschaft über den Fall reden.

B
BRHamburg

08.04.2018 um 21:32 Uhr

Ich bin hier ein Stück bei Puckel. Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung ob er diesen Kollegen die Stelle gibt wenn er nach Tarif bezahlt wird. Ihr solltet zwei Fragen klären. Zum einen solltet ihr mit der Gewerkschaft mal klären was den " AT " bei Euch bedeutet? Bei uns fängt AT z.B. bei 15% über der Höchstentarifstufe an. Nur weil der Arbeitgeber sagt "Der ist jetzt AT " muss das noch nicht stimmen. Und dann solltet ihr mit dem Arbeitgeber klären wie es den dann mit der nicht besetzten Stelle weiter gehen soll. Den auch wenn ihr jetzt vieleicht noch keine Gründe nach § 99 BetrVG habt, wäre eine Besetzung der Stelle mit einem anderen Bewerber eine Benachteiligung.

C
celestro

08.04.2018 um 22:02 Uhr

"Den auch wenn ihr jetzt vieleicht noch keine Gründe nach § 99 BetrVG habt, wäre eine Besetzung der Stelle mit einem anderen Bewerber eine Benachteiligung."

Wie kommst du denn auf die Idee ?

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