Hallo Bei uns im Betrieb wurden rechtzeitig 4 Listen eingereicht, nachdem diese geprüft wurden hat der Wahlvorstand 4 gültige Listen zur Wahl eingereicht.
ca. 1 Woche später hat der Wahlvorstand informiert, dass eine der Listen ugültig ist und nicht mehr zugelassen ist. Es gab dann ein neue Schreiben in dem nur noch 3 Listen wählbar sind.

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen
1) Was ist mit dem Kündigungsschutz der Kandidaten, die auf der für ungültig erklärten Liste stehen?

2) Ist es rechtmäßig eine Liste nachträglich für ungültig zu erklären.
Hintergrund dazu: es wird bemängelt, dass einige der Stützunterschriften geleistet wurden, bevor die Liste vollständig ausgefüllt war. (Es wurde nicht separat Stützunterschriften gesammelt, sondern beim gleichen Rundgang wie die Kandidaten unterschrieben haben)
Bei uns im Betrieb sind 21 Stützunterschriften notwendig, auf der Liste kandidieren 23 Personen. Also hätte doch theoretisch nicht mal eine separate Liste mit Stützunterschriften eingereicht werden müssen oder?

Da mittlerweile die Frist zur EInreichung der Wahlvorschläge abgelaufen ist kann diese Liste auch nicht mehr korrigiert werden.
Heißt das jetzt für die nächsten 4 Jahre Pech gehabt oder kann noch was dagegen gemacht werden?

Schönen Gruß
Steffi