Erstellt am 28.03.2018 um 12:31 Uhr von moreno
Als Listenführer hast Du ein paar Mitarbeiter angesprochen ob diese mit auf Deine Liste wollen. Völlig okay hat auch mit dem Wahlvorstand als solches nichts zu tun. Also keine Panik sollen die Kollegen doch zum Rechtsanwalt dackeln und sich blamieren. Aber meistens ist dies eh nur heiße Luft!
Erstellt am 28.03.2018 um 13:02 Uhr von MaJoK
Da du als Wahlvorstand erst nach Abgabe der anderen Liste von den darauf stehenden Kandidaten Kenntnis erlangst kann dir keine Abwerbung vorgeworfen werden.
Außerdem haben sich die Kollegen für die zweite Liste als Unterstützer entschieden.
Du hast dich weder strafbar gemacht, noch dein Amt als Wahlvorstand mißbraucht.
Also musst du auch nichts niederlegen.
Arbeite weiter so ordentlich dann ist dir nichts vorzuwerfen!