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Person auf Vorschlagsliste die nicht drauf stehen darf

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Raunia
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Auf unserer Vorschlagsliste steht eine Person die noch keine 6 Monate im Betrieb ist. Was haben wir als WV jetzt zu tun können wir sie runter nehmen oder werden die Stimmen die sie bekommt einfach ungültig?

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Community-Antworten (8)

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MaJoK

28.03.2018 um 15:15 Uhr

Den Listeninhaber auf diese Problem hinweisen und diesen zur Korrektur auffordern. Er muss ja alle seine Unterstützer informieren,das dieser Kandiat nicht wählbar ist.

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Raunia

28.03.2018 um 15:20 Uhr

Also darf der listenführer auch den jenigen wieder von der Liste nehmen?

U
Uller

28.03.2018 um 15:39 Uhr

Nein, darf er nicht. Das ist ein unheilbarer Mangel. Der Listenführer ist sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn noch genug Zeit ist, kann er eine neue Liste mit wählbaren Kandidaten und neuen Stützunterschriften einreichen. Es gibt in diesem Fall auch keine Nachfrist!!!!!

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Raunia

28.03.2018 um 15:52 Uhr

Die Zeit ist gestern abgelaufen das heißt die Liste bleibt so und wenn die Person stimmen bekommt dürfen die nicht angerechnet werden?

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_Groot_

28.03.2018 um 15:57 Uhr

Interessehalber.. habt ihr Personen- oder Listenwahl? Ist die Person zum Zeitpunkt der Wahl evtl. 6 Monate dabei?..

U
Uller

28.03.2018 um 15:58 Uhr

Nein. Die Liste ist ungültig und darf nicht an der Wahl teilnehmen!

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Raunia

28.03.2018 um 16:09 Uhr

Personen und nein ist sie nicht... Aber das heißt das wir keine gültige Liste haben wie gehen wir nun vor eine neue Frist setzten und vom listenführer eine neue korrekte Liste anfordern?

U
Uller

28.03.2018 um 16:17 Uhr

§ 9 Satz 1 Wahlordnung sagt, dass wenn in der in § 6 Abs.1 genannten Frist keine gültige Liste eingereicht ist, so hat dies der WV sofort in der gleichen Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlaglisten zu setzen. Bitte nochmal die §§ 8,9 der WO sorgfältig durchlesen.

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