Arbeitszeiten des WVs
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber ist einfach nicht in der Lage unsere Arbeitszeiten des Wahlvorstands in das PEP System einzupflegen. Seit Dezember sind keine Zeiten verbucht. Wir haben dem AG jetzt die dritte Frist gesetzt. Diese wird erfahrungsgemäß ablaufen, ohne Ergebnis. Wir erfahren ganz klar eine Benachteiligung gegenüber den Arbeitnehmer, die kein Ehrenamt ausüben. Nach der dritten Frist, Beschlussverfahren einleiten?
Community-Antworten (7)
27.03.2018 um 14:50 Uhr
Ich hätte zwar keine 3te Frist eingeräumt, aber irgendwann sollte auch mal etwas passieren.
Aber andere Frage ... wieso muß die Arbeitszeit überhaupt eingepflegt werden ?
27.03.2018 um 15:11 Uhr
Unsere Arbeitszeiten im Betrieb werden durch ein Chip erfasst (Stechuhr). Die Zeiten die als BR oder WV anfallen, werden auf eine Anwesenheitsliste eingetragen und abgegeben. Dienstags haben wir BR und dafür haben wir 2h schon durch die Vorpläne eingetragen. Tagen wir aber 4h, wird es nachträglich dazu gebucht. Beim WV ist es anders. Hier bekommt der Arbeitgeber rechzeitig gesagt wann der WV tagt und bekommt dementsprechend eine Anwesenheitsliste ausgehändigt, um die Zeiten einzupflegen. Würden wir einfach stempeln, würde der AG die Zeiten nicht beim Monatsabschluss “freigegeben“ Für Alternative Möglichkeiten die für uns besser sind, bin ich dankbar.
27.03.2018 um 15:19 Uhr
Zitat : ......unser Arbeitgeber ist einfach nicht in der Lage unsere Arbeitszeiten des Wahlvorstands in das PEP System einzupflegen.
Wenn die dritte Frist ebenfalls fruchtlos verstreicht, ist dies ein starkes Indiz für Vorsatz.
27.03.2018 um 15:37 Uhr
Ja so sehe ich das auch. Wir haben im Januar 2018 Zeiten von Mai 2017 und aufwärts erst bekommen!!! Ein Teil des BR ist sehr AG freundlich und deshalb waren keine Beschlüsse um was durchzusetzen, möglich. Ich bin als AN nicht mehr länger damit einverstanden meinen Stunden so hinterher zu rennen!
27.03.2018 um 15:46 Uhr
Könnt ihr den Spieß nicht umdrehen und dem AG mitteilen, dass ihr künftig einfach stempelt und die Zeiten für WV usw. mitteilt? Dann soll er es doch verbuchen wie er will, aber ihr habt eure Zeiten?
Ein Beschlussverfahren vom WV hat für den AG schätzungsweise keine Wirkung - ihr solltet euch dafür lieber an den BR wenden und gegebenenfalls einen Fachanwalt zuziehen.
27.03.2018 um 17:01 Uhr
"Unsere Arbeitszeiten im Betrieb werden durch ein Chip erfasst (Stechuhr). Die Zeiten die als BR oder WV anfallen, werden auf eine Anwesenheitsliste eingetragen und abgegeben."
Sowohl BR-Arbeit wie auch WV-Arbeit finden in der Arbeitszeit statt. Da ein BRM nicht anders zu behandeln ist, sollte die Stechuhr einfach weiter verwendet werden. Sehe da überhaupt keinen Sinn drin, die Stunden separat zu führen.
Loggt Ihr Euch bei BR / WV - Arbeit aus dem System aus ?
27.03.2018 um 18:40 Uhr
Ich habe auch sehr oft gegen diese Vorgehensweise negativ reagiert. Jedoch will der AG dies so haben. Ein Teil der BRM sieht dies nicht Problematik und sind zu zufrieden! Ich möchte dies unbedingt angehen.
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