Erstellt am 27.03.2018 um 12:50 Uhr von celestro
Ich hätte zwar keine 3te Frist eingeräumt, aber irgendwann sollte auch mal etwas passieren.
Aber andere Frage ... wieso muß die Arbeitszeit überhaupt eingepflegt werden ?
Erstellt am 27.03.2018 um 13:11 Uhr von Mcboy88
Unsere Arbeitszeiten im Betrieb werden durch ein Chip erfasst (Stechuhr). Die Zeiten die als BR oder WV anfallen, werden auf eine Anwesenheitsliste eingetragen und abgegeben. Dienstags haben wir BR und dafür haben wir 2h schon durch die Vorpläne eingetragen. Tagen wir aber 4h, wird es nachträglich dazu gebucht.
Beim WV ist es anders. Hier bekommt der Arbeitgeber rechzeitig gesagt wann der WV tagt und bekommt dementsprechend eine Anwesenheitsliste ausgehändigt, um die Zeiten einzupflegen. Würden wir einfach stempeln, würde der AG die Zeiten nicht beim Monatsabschluss “freigegeben“
Für Alternative Möglichkeiten die für uns besser sind, bin ich dankbar.
Erstellt am 27.03.2018 um 13:19 Uhr von Challenger
Zitat : ......unser Arbeitgeber ist einfach nicht in der Lage unsere Arbeitszeiten des Wahlvorstands in das PEP System einzupflegen.
Wenn die dritte Frist ebenfalls fruchtlos verstreicht, ist dies ein starkes Indiz für Vorsatz.
Erstellt am 27.03.2018 um 13:37 Uhr von Mcboy88
Ja so sehe ich das auch. Wir haben im Januar 2018 Zeiten von Mai 2017 und aufwärts erst bekommen!!! Ein Teil des BR ist sehr AG freundlich und deshalb waren keine Beschlüsse um was durchzusetzen, möglich. Ich bin als AN nicht mehr länger damit einverstanden meinen Stunden so hinterher zu rennen!
Erstellt am 27.03.2018 um 13:46 Uhr von RoterFaden
Könnt ihr den Spieß nicht umdrehen und dem AG mitteilen, dass ihr künftig
einfach stempelt und die Zeiten für WV usw. mitteilt?
Dann soll er es doch verbuchen wie er will, aber ihr habt eure Zeiten?
Ein Beschlussverfahren vom WV hat für den AG schätzungsweise keine Wirkung -
ihr solltet euch dafür lieber an den BR wenden und gegebenenfalls einen Fachanwalt zuziehen.
Erstellt am 27.03.2018 um 15:01 Uhr von celestro
"Unsere Arbeitszeiten im Betrieb werden durch ein Chip erfasst (Stechuhr). Die Zeiten die als BR oder WV anfallen, werden auf eine Anwesenheitsliste eingetragen und abgegeben."
Sowohl BR-Arbeit wie auch WV-Arbeit finden in der Arbeitszeit statt. Da ein BRM nicht anders zu behandeln ist, sollte die Stechuhr einfach weiter verwendet werden. Sehe da überhaupt keinen Sinn drin, die Stunden separat zu führen.
Loggt Ihr Euch bei BR / WV - Arbeit aus dem System aus ?
Erstellt am 27.03.2018 um 16:40 Uhr von Mcboy88
Ich habe auch sehr oft gegen diese Vorgehensweise negativ reagiert. Jedoch will der AG dies so haben. Ein Teil der BRM sieht dies nicht Problematik und sind zu zufrieden! Ich möchte dies unbedingt angehen.