Erstellt am 26.03.2018 um 22:46 Uhr von Pjöööng
Es gibt keine Mindestzahl von Kandidaten, also auch keine "zu wenig" Kandidaten.
Sollte auf eine Liste mehr Plätze entfallen als sie Kandidaten hat, dann findet ein Listensprung statt, diese Plätze entfallen auf die anderen Listen in der nach d'Hondt sich ergebenden Reihenfolge.
Erstellt am 26.03.2018 um 22:50 Uhr von Buerger87
Danke pjöööng!
Wie geht das mit der d'hondt Reihenfolge? Also dann die oberen von der "vollen" Liste?
Erstellt am 26.03.2018 um 23:12 Uhr von celestro
Nach dem D`Hondtschen Höchstzahlverfahren werden die Sitze vergeben. Bei nur 2 Listen ist aber natürlich klar, daß bei einem Listensprung die Sitze einfach nur an die andere Liste gehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/D´Hondt-Verfahren
allerdings ist es nach diesme Verfahren auch schon eher selten, wenn eine Liste extrem viele Sitze bekommt. Da muß Sie dann schon extrem viel mehr Stimmen bekommen als die andere Liste.
Erstellt am 27.03.2018 um 07:19 Uhr von nicoline
*Wie geht das mit der d'hondt Reihenfolge?*
Ich hoffe, du fragst als wenig wissendes BRM und nicht als Mitglied des Wahlvorstands.
Erstellt am 27.03.2018 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Wenn es nur eine weitere Liste gibt, dann gehen alle überzähligen Sitze an diese Liste.
Gibt es mehrere Listen werden die Sitze in der Reihenfolge der nächsten noch nicht berücksichtigten d'Hondt Zahlen vergeben.